COVID-19 verbreitet sich weiter in Namibia


Die heutigen News des Staatspräsidenten Hage Geingob sind wirklich schrecklich - Namibia erholt sich einfach nicht!

Schon wieder wurde der Lockdown erweitert - auf alle Regionen Namibias, weil immer mehr Menschen positiv auf COVID-19 getestet wurden. 

 

 

 

 

Was bedeutet das? Hier eine kurze Zusammenfassung:

  1. Es gibt inzwischen (offiziell) 3406 Fälle und 3 weitere Todesfälle (insgesamt 22 Todesfälle).
  2. Das ganze Land kehrt in Phase 3 zurück -
    ab heute 00:00 Uhr für 16 Tage bis zum 28.08.2020, 24:00 Uhr.
    Das gilt für alle 14 Regionen Namibias.
  3. Der internationale Tourismus darf in Phase 3 nicht eröffnen.
  4. Die derzeit geltenden Maßnahmen im Erongo-Gebiet, gelten jetzt auch für Gemeindegebiet Windhoek, einschließlich der Gebiete Okahandja und Rebohoth.
    Reisen aus und in diese Gebiete sind verboten.
  5. Reisen in die o.g. Gebiete/Regionen sind nur in Ausnahme-/Notfällen und mit entsprechender Genehmigung möglich. Jede Person, die die Sperrgebiete ohne Genehmigung verlässt, wird bei Ankunft am Bestimmungsort auf eigene Kosten unter Quarantäne gestellt.
  6. Obwohl Reisen innerhalb des Landes mit Ausnahmeregelung erlaubt sind, wird die Öffentlichkeit vor unnötigen Reisen gewarnt.
  7. Ausgangssperre für die genannten Orte von 20:00 - 05:00 Uhr. Ausgenommen sind Personen mit entsprechender Genehmigung.
  8. Der Unterricht an den Schulen der Klassen 10 - 12 wird fortgesetzt. Wenn möglich sollen die Schüler aber in ihren Wohnheimen/Hostels bleiben, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
    Hochschulen und Universitäten können (wenn möglich) online lernen.
  9. Kindergärten, Vorschul- und Grundschulklassen bis Klasse 9 bleiben weiter geschlossen.
  10. Öffentliche Versammlungen sind bis auf 10 Personen begrenzt - einschließlich Hochzeiten, Beerdigungen und religiöse Versammlungen.
  11. Reisegenehmigungen für die Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen wie Hochzeiten und kirchlichen Veranstaltungen aus und in die Sperrgebiete sind strengstens untersagt.
    Für Reisen zur Beerdigung von unmittelbaren Familienmitgliedern wird unter Auflagen eine Reisegenehmigung erteilt:
    Alle Personen, die aus Risikogebieten einschließlich der Sperrgebiete kommen, müssen sich bei Ankunft am jeweiligen Bestimmungsort für den Zeitraum von 7 Tagen einer obligatorisch überwachten Quarantäne unterziehen.
    ........

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